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Microherkunft

Ich habe es schon einmal irgendwo zum Thema gemacht, aber ich glaube, es ist ein wenig untergegangen. Künftig können, in Ergänzung zu den bestehenden Lagen, sogenannte Katasterlagen in die Lagenrolle eingetragen werden. Was merkwürdig klingt ist im Kern eine richtig gute Sache!

 

Der Bundestag hat das siebte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Darin steht folgender Passus:

22. Dem § 24 werden folgende Absätze 6 und 7 angefügt: „(6) Die Landesregierungen werden darüber hinaus ermächtigt, soweit ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht und Interessen des Verbrauchers nicht entgegenstehen, durch Rechtsverordnung abweichend von § 23 Absatz 1 für eine oder mehrere der dort bezeichneten kleineren geografischen Einheiten die Angabe dieser kleineren geografischen Einheiten zuzulassen. Die Rechtsverordnung darf nur erlassen werden, wenn ,in ihr strengere Regelungen für die Herstellung, als für das in § 3 Absatz 1 genannte Anbaugebiet, innerhalb dessen sich die betroffene geographische Einheit befindet, bundesrechtlich festgelegt sind, getroffen werden, insbesondere hinsichtlich
1. einer Beschränkung der zugelassenen Rebsorten,
2. des zulässigen Hektarertrags,
3. des natürlichen Mindestalkoholgehalts oder
4. des Restzuckergehalts.

Übersetzt man das Ganze vom Amtsdeutsch in eine allgemein verständliche Sprache, bedeutet das, dass kleinste geografische Einheiten geschaffen werden können. Bereits bestehende Lagen können parzellenscharf abgegrenzt und neu bezeichnet werden. Damit verbindet sich die Hoffnung, künftig die Herkunft eines Weines noch deutlicher zu machen.

Das klingt auf den ersten Blick eher verwirrend, wenn man genau darüber nachdenkt ist es das aber gar nicht. Im Gegenteil! Die kleinen Katasterlagen könnten einiges vereinfachen. Nehmen wir einmal das Beispiel des Morsteins in Westhofen. Die Lage ist 144 Hektar gross und eine sogenannte “Grosse Lage” – zumindest in der VDP-Klassifikation. Ausserhalb des VDPs gibt es wohl auch niemanden, der die Qualität dieser Lage ernsthaft bestreiten will. Es versteht sich von selbst, bei aller Liebe zu dieser Lage, dass 144 Hektar wohl nicht komplett “gross” sind. Wie also genau unterscheiden? Insbesondere was die Wertigkeit angeht. Und genau da machen diese Katasterlagen viel Sinn.

Der Morstein in Westhofen würde parzellengenau abgegrenzt und die oben angeführten Voraussetzungen müssten eingehalten werden. Zu diesen müssten allerdings, zumindest meiner Meinung nach, noch einige weitere Bedingungen hinzukommen. Die Historie und das Mikroklima einer jeden wichtigen Parzellen müssten untersucht und bewertet werden. Ebenso spielt der potenzielle Absatz eines Weines eine grosse Rolle. Es langt nicht zu sagen: “Den Wein kann ich verkaufen und damit will ich diesen Namen”.  Ansonsten sehe ich eine unüberschaubare Vielzahl von Bezeichnungen auf uns zukommen und das Ganze wird nur noch verwirrender.

Im Grunde  weiss eigentlich jeder in jedem Ort, wo die besten Stücke einer bestimmten Lage sind und wie die heissen. In der Regel sind das uralte Namen – ganz oft drücken sie bereits eine bestimmte Wertigkeit aus. Daran muss man sich einfach nur erinnern – möglichst objektiv und ohne überdrehte Einzelinteresssen – und dann ist das eine richtig gute Sache!

 

8 Kommentare zu “Microherkunft

  • Peter W

    Wie die Disskusion um die Lage Nonnenberg im Rheingau zeigt ist nicht allen in einem Ort klar was eine Gute Lage ist. In der Praxis ist es ein reichlich kompliziertes Unterfangen eine neue Lage abzugrenzen zumal alle Anlieger dem Zustimmen müssen.

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  • Matthias FM

    Für sehr gute Winzer eine hervorragende Sache. Allerdings zeigt die Realität auch, dass ein mäßiger Winzer selbst in der besten Lage nur mäßigen Wein erzeugt, der keinen Deut besser ist als sein anderes Zeugs.

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  • Ollie

    Also zurueck zum Weingesetz von 1970? Mit dem Unterschied, dass es durch den Kommerz getrieben ist und nicht durch eine gewachsene Tradition? Letzteres moechtest du, Dirk, durch die “Historie” wieder einfuehren: also wirklich ganz zurueck ins Jahr 1970. Wieso nicht einfach die Lagenbezeichungen und, vor allem, Lagen*grenzen* von vor 1971 uebernehmen? Wie soll denn eine Bewertung der Mikroklimata gehen? Fuer langjaehrige Trends liegen doch keine Daten vor, oder?

    Erscheint mir ein bisschen wirr, das Ganze. Aber Werner wird’s uns bestimmt gleich genau erklaeren, samt Kartoffelackerpolemik. *gg*

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  • Moselaner

    Da bleibt nur die Frage wer soll dem Kunden die ganzen kleinen Katasterlagen erklären ? Mit dem 71er Weingesetz wurden doch viele dieser Lagen abgeschafft, um es dem Kunden leichter bzw. transparenter zu machen. Wenn ich allein überlege, was es hier an der Mosel alles für Lagen gab, die sicherlich auch heute noch ihre Rechtfertigung hätten, da sie teilweise erhebliche Unterschiede aufweisen zu den Lagen in die sie heute “eingemeindet” sind. Ich denke da z.b. nur an den Graacher Goldwingert (heute Himmelreich) oder den Brauneberger Hasenläufer (heute Juffer), Brauneberger Falkenberg (heute Juffer-Sonnenuhr), Mülheimer Johannisberg (heute Sonnenlay), Ist alles ganz gut und schön, aber wie die 10000den Lagen dem Kunden kommunizieren ? Da fände ich es fast noch besser wenn die alten Ortsunabhängigen Lagen wieder kommen würden. Nicht nur Scharzhofberger sondern auch Elisenberger, Johannisberger, Oligsberger, Dhronhofberger…

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  • Niederrheiner

    Ann-Kathrin Berger,BergerAC,Bente Berger,Cindy Berger,Daniel Berger,Erika Berger…und,und,und….ja Kinder,wo soll das denn hinführen,mir ist jetzt schon ganz schwindlig von den ganzen Bergen,leide ja auch unter Höhenangst ab der dritten Leiterstufe.

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  • Charlie

    Sollen das einfach Flächen sein die dann zusammen die Lage bilden und sich nicht überlappen, oder kann man innerhalb einer Lage Parzellen, Flurstücke, historischen Lagen gleichzeitig haben?

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