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Klassifizierungserklärungsversuch

Nachdem ich in den letzten Tagen doch einige Mails und Fragen bezüglich der „neuen“ VDP-Klassifizierung bekommen habe, versuche ich es noch einmal zu erklären. Eigentlich ist es ganz einfach…

Ich versuche das an einem konkreten Beispiel zu erklären. Ich nehme einfach einmal ein Weingut in Westhofen in Rheinhessen als Beispiel. Das neue Modell ist vierstufig und richtet sich ausschließlich nach der Herkunft der Weine. Über Allem thront quasi die „Grosse Lage“. In unserem Beispielfall wäre dies dann folgender Wein:

2012 Westhofen Morstein Riesling Qualitätswein trocken, Grosses Gewächs (GG)

Das „GG“ ist IMMER ein trockener Wein, NIE ein halbtrockener oder restsüßer Wein! Es gibt nur EINEN trockenen Wein aus einer Grossen Lage. Es gibt KEINEN trockenen Prädikatswein aus einer Grossen Lage. Ein „GG“ ist IMMER ein Qualitätswein. Das „GG“ ist auf der Flasche mit einem Traubensymbol und den Buchstaben „GG“ gekennzeichnet. Diese Flasche darf NUR für das trockene Grosse Gewächs verwendet werden. AUSNAHME: Es kann einen trockenen Kabinett aus einer Grossen Lage geben. Dies müsste das Weingut als Ausnahme beim Regionalverband beantragen. Eine trockene Spätlese aus der Grossen Lage darf es NICHT geben und kann auch nicht beantragt werden. Solche Ausnahmen sind schlicht wirtschaftlichen Beweggründen geschuldet. Es gibt einige Weingüter, für die ist der trockene Lagenkabinett mithin der wichtigste Wein.

Prädikate sind AUSNAHMSLOS, ausser der oben genannten Ausnahme, den rest-und edelsüßen Weinen aus der Grossen Lage vorbehalten. Diese Weine tragen NICHT das “GG-Logo” auf der Flasche, werden aber als “Grosse Lage” durch eine umlaufende Schrift auf der Kapsel gekennzeichnet. In unserem Fall hiesse der Wein wie folgt:

2012 Westhofen Morstein Riesling Auslese, Grosse Lage

Sollte ein Weingut einen ganz besonderen Wein haben, der einen alten Parzellen- oder Gewannnamen trägt, beispielsweise Wittmanns “La Borne”, dann hat das Weingut demnächst die Möglichkeit, diese Parzelle als “Katasterlage” in die Katasterrolle eintragen zu lassen. Danach steht diesem Wein der Weg in den “GG”-Status in der Theorie offen. Das bedarf natürlich dann der Zustimmung des Regionalverbandes.

Die nächste Stufe ist die „Erste Lage“. Das sind Lagen, die zwar sehr gut, aber eben nicht „gross“ sind. Das wäre dann folgender Wein:

2012 Westhofen Steingrube, Riesling Qualitätswein trocken

Dieser Wein wird mit dem Begriff „Erste Lage“ gekennzeichnet. Und zwar in Form einer umlaufenden Schrift auf der Kapsel. Dieser Wein ist IMMER ein Qualitätswein. Es gibt KEINEN trockenen Prädikatswein aus einer Ersten Lage. AUSNAHME: Es kann einen trockenen Kabinett aus einer Ersten Lage geben. Dies müsste das Weingut als Ausnahme beim Regionalverband beantragen. Eine trockene Spätlese aus der Ersten Lage darf es NICHT geben und kann auch nicht beantragt werden. Solche Ausnahmen sind schlicht wirtschaftlichen Beweggründen geschuldet. Es gibt einige Weingüter, für die ist der trockene Lagenkabinett mithin der wichtigste Wein.

Prädikate sind AUSNAHMSLOS, ausser der oben genannten Ausnahme, den rest-und edelsüßen Weinen aus der Ersten Lage vorbehalten. In unserem Fall hiesse der Wein wie folgt:

2011 Westhofen Steingrube Riesling Spätlese, Erste Lage

 

Die dritte Stufe ist der Ortswein. Das sind alle Weine, die aus SÄMTLICHEN Lagen des Ortes kommen, bei denen die Lage aber NICHT auf dem Etikett erwähnt wird. In unserem Fall wäre das der:

2012 Westhofener Riesling Qualitätswein trocken

Der Ortswein ist ein Qualitätswein oderein Prädikatswein. Er KANN trocken, MUSS es aber nicht sein. Er ist NIE ein trockener Prädikatswein.

 

Zu guter letzt gibt es dann noch die Gutsweine, quasi der Einstieg. Gutsweine können sowohl Qualitäts-, als auch Prädikatsweine sein. Im trockenen Bereich sind nur Kabinett und Spätlese erlaubt. Eine trockene Auslese gibt es NICHT. Sie können trocken, halbtrocken, feinherb oder restsüß sein. Sie dürfen NIE einen Lagenamen tragen. Das sähe dann so aus:

2012 Weingut XYZ, Riesling Spätlese feinherb

oder

2012 “Hippopippo”, Riesling, Qualitätswein

 

GRUNDSÄTZLICH gilt das ALLES für ALLE VDP-Mitglieder in ALLEN Regionen für die dort definierten Rebsorten. Was eine “Grosse” und was eine “ERSTE” Lage ist, definieren die Regionlverbände des VDP. Die “GG” werden einer Prüfung unterzogen, die ebenfalls von den Regionlverbänden definiert wird.

Alle Fotos vom VDP

 

26 Kommentare zu “Klassifizierungserklärungsversuch

  • pivu

    im prinzip genau so, wie es schon seit jahren “predige”. fehlt nur noch, dass die legistisch trockenen weine auch sensorisch trocken sind …

    Reply
    • Dirk Würtz Post author

      @Thomas
      Den 2012er Hippopippo gibt es ab dem 30. Oktober 2012 weltexklusiv in atemberaubender, betörender und beinahe schon mystischer Tiefe, Finesse und Eleganz, natürlich mit ökologisch korrektem Naturkork, viel Sinnlichkeit und der bella Figura, als Beispiel für den Jahrtausendjahrgang 2012, den nur der Ausnahmewinzer hinbekommen hat bei: Kaufdenkramwoduwillst GmbH und Söhne in 0815 Istmirdochwurschtstadt an der Plage ;-)

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  • Sebastopol

    Oh Gott,bis die Kunden das verstanden haben werde ich wohl alt und grau sein. Etwas einfacher hätte es schon sein dürfen. Das die Erste Lage der 2. Wein ist erinnert doch sehr an Mr.Riker von der Enterprise…

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  • renard

    Hi Dirk,
    was wird denn dann aus Weingütern wie Koehler-Ruprecht, die ihre Weine garnicht nach dem bisherigen System klassifiziert haben sondern es einfach machen “wie sie wollen”?

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  • Michael Kreuzer

    @Dirk
    So ganz seriös scheint mir Deine Kaufempfehlung aber nicht zu sein,da der Name des Edelgewächses eher darauf hindeutet,daß der Tropfen wohl schmeckt wie Pferdepisse.Oder verdienst Du etwa an jeder verkauften Bouteille den einen oder anderen Centimo?!

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  • Michael Kreuzer

    @Dirk
    Mann,Mann,Mann…da tun sich ja Abgründe auf…
    @renard
    denen wird die Pflanzung von Reben untersagt,das ganze alte Zeugs wird rausgerissen und es darf nur noch genmanipulerter Mais angepflanzt werden.Is ja auch richtig so:wo kommen wir denn hin,wenn hier jeder macht wat er will…?

    Reply
    • Dirk Würtz Post author

      @Michael
      Ich bin quasi der Sohn von Kaufdenkramwoduwillst GmbH und Söhne

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  • thomas

    Arme Weintrinker. Normale Menschen schauen ja beim bestehenden Klassifizierungssystem kaum durch und jetzt noch so ein Monster.
    Oder war es etwa doch bloß Satire…

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  • Peter W

    Herrlich als ich gestern Abend erleben durfte wie ein französischer Sommelier zu einem Gast sagte “dieser Wein ist Süß, es steht Kabinett auf dem Etikett”. In der Zeile unter dem Wort Kabinett stand “trocken” aber das hat Ihn nicht interessiert.

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  • Paul Anton

    Und jetzt soll mir mal jemand erklären was an diesem System einfacher ist als am normalen Deutschen Weingesetz. Meiner Meinung nach war das alte System doch viel einfacher zu verstehen. Da stand in der Regel drauf der Jahrgang, Herkunft, Rebsorte, “Reifegrad” der Trauben, und der Geschmack. Prinzipiell doch ganz einfach. Und ein jeder hatte doch auch ungefähr ein Bild davon was geschmacklich bei einer Spätlese trocken, Kabinett trocken oder ähnlichem zu erwarten war.
    Und nur so am Rande kennt der VDP kein halbtrocken, oder feinherb mehr ? Oder wird das alles als Restsüß gesehen und ich muss am Alkoholgehalt ablesen wie ungefähr die Süße jetzt sein kann ?

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