Alles über Wein und den Rest der Welt…

Lesetipp für Winzer…

…und Weinbaufunktionäre…

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Klingt nicht wirklich aufregend, ist es aber. Während wir uns hier alle die Köpfe in Sachen EU-Weinmarktreform und Herkünfte und Bezeichnungen heiss reden, ist das Kabinett allem Anschein nach schon ein Stück weiter. Wie auf “agrarheute.com” zu lesen ist, hat das Kabinett einige ganz spannende Dinge in den Entwurf gepackt.

Sehr spannend liest sich folgender Passus:

“Der Gesetzesvorlage zufolge soll die heimische Weinwirtschaft außerdem die Möglichkeit erhalten, Qualitäts- und Prädikatsweine künftig mit einem alten Kataster- oder Gewannnamen zu bezeichnen, der zuvor nach einem landesrechtlich geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen worden ist.”

Damit könnten alte Lagen, die 1971 verschwunden sind, wieder auftauchen. Gute Beispiele gäbe es genug: “Geyerscheiss” in Dienheim oder das “Hinterhaus” in Rüdesheim. Gerade letzteres wäre sehr spannend. Einfach ist das natürlich nicht, keine Frage, schließlich muss das Ganze in die Weinbergsrolle eingetragen werden. Passiert dies nicht, klingt das aber so, als ob das durchaus gerichtlich durchzusetzen wäre. Die EU freut sich sicherlich, wenn sie einem Bundesland die Grenzen aufzeigen kann… ;-) Ein wenig muss ich da schon schmunzeln. Man lese bitte einmal meinen uralten Blogbeitrag unter Punkt vier…

Noch viel spannender sind aber die ganzen Abschnitte zum Thema “Weinbau in Steillagen”. Der könnte künftig geschützt und gefördert werden. Beispielsweise so: “ Die Qualität der in Steil- oder Terassenlage erzeugten Weine könnte aber zum Beispiel dadurch hervorgehoben werden, dass der Anbau auf bestimmte Rebsorten oder der Hektarhöchstertrag beschränkt werde”. Wenn dieser Fall tatsächlich eintreten sollte, ist dann aber bitte das Argument: “Die Abschaffung der Pflanzrechte gefährdet den Weinbau in Steillagen” ein für allemal zu den Akten zu legen. Und da es gerade so schön aktuell ist, sollte der Eiswein auch ein wenig besser definiert werden…

Man darf also gespannt sein, was aus diesem beschlossenen Entwurf wird. In jedem Fall ist das alles gar nicht einmal sooo blöd!

3 Kommentare zu “Lesetipp für Winzer…

  • Charlie

    “… alten Kataster- oder Gewannnamen zu bezeichnen …” aber das geht nur, wenn die auch von der Lage (Umriss) her genau definiert sind, oder? Ich seh’ schon, wir müssen bei weinlagen-info Untereinheiten zu den Lagen machen.

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  • Thorsten Kogge

    Für die Unternehmer ganz gut, für die Verbraucher noch mehr Lernstoff. Differenzierung von Namen muss mit qualitativer Differenzierung einhergehen..und selbst dann kann nicht vermieden werden, dass Trittbrettfahrer die reputationsträchtigen neuen Namen ausnutzen, leider. Was mich an dem jetzigen Vorschlag verwundert ist die scheinbare Abwesenheit eines wirklich öffentlichen Willensbildungsprozesses..mal wieder scheint es eine Weinbaupolitik zu geben, die “unsichtbar” kommuniziert. Oder täuscht dieser Eindruck?

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