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Moselwinzer sehen Chance in EU-Reform

Gerade erreicht mich ein offener Brief einiger Moselwinzer, den ich nicht vorenthalten möchte und den ich nachfolgend im Wortlaut sehr gerne veröffentliche. Es geht um die EU-Reform…

Sehr geehrter Herr Minister Hering!

Die Neufassung unseres Bezeichnungsrechts über die EU-Verordnungen 479/2008 bzw 607/2009 bietet, unserer Meinung nach, die Chance, Fehlentwicklungen, die teilweise durch das 71er Weinbezeichnungsrecht erzeugt wurden, zu korrigieren.

Das Weinbezeichnungsrecht transportiert nach Außen die Inhalte und das Profil für alle Qualitätsanbaugebiete Europas und schafft nach Innen Wertorientierung, gibt den Winzern Planungssicherheit und den Rahmen für langfristige Strategien.

Unser aktuelles Bezeichnungsrecht schafft weder Orientierung, Wert, noch Profil. Eine lange Liste zugelassener Rebsorten ist mit jeder Qualitätsstufe, jedem Prädikat, jeder Geschmacksrichtung, jeder Herkunftsdifferenzierung und dem höchsten Hektarmaximalertrag für ein Qualitätsweingebiet weitgehend bedingungsfrei kombinierbar!

Das sind Bedingungen für ein Massenanbaugebiet – wir sind aber ein Qualitätsweingebiet (zukünftig g.U.) und wollen das auch sein und bleiben!

Wer an der Mosel entlang fährt, wer die Situation in den Dörfern kennt, weiß, dass die Steillagenkultur an der Mosel in vielen Bereichen gefährdet ist. Das neue Bezeichnungsrecht kann und muss hier seinen Beitrag leisten, insbesondere die Steillagen, in einer der differenziertesten Einzellagenkulturen der Welt, wieder in Wert zu setzen.

Wir fordern die Landesregierung auf, die Grundlagen für das neue Weinbezeichnungsrecht in diesem Sinne zu gestalten.

Wir brauchen einen Neuanfang, ein einfaches „weiter so“ kann es für die Mosel nicht geben!

Für Ihr Engagement für die Weiterentwicklung unseres Anbaugebietes bedanken wir uns im Voraus.

Deshalb unterstützen wir den Vorschlag über die Differenzierung von Gebiet – Ort – Lage.

Dieses System stellt die Herkunft in den Mittelpunkt und verlangt der jeweils höheren Kategorie auch höhere Bedingungen ab – je enger die Herkunft, umso höher die Anforderung an das Produkt. Ein in sich logisches und international anerkanntes Konzept (war vor 1971 auch bei uns selbstverständlich). Nur die inhaltlich erfüllte Wertzusage der einzelnen Herkunftskategorie führt dazu, dass der Verbraucher auch den Wert zumisst den wir uns wünschen.

Über das Länderrecht möchten wir diese Bedingungen an der Mosel selber festlegen können und damit unseren besonderen Anbauherausforderungen Rechnung tragen.

Thesenpapier für eine überarbeitete Bezeichnungsstruktur für das Anbaugebiet Mosel im Rahmen des Neuordnungsbedarfes durch die veränderte Fassung der EU-Weinmarktorganisation.

1. Die Verfasser und Unterzeichner dieses Thesenpapiers sind sich einig, daß die gebotene Neufassung des Mosel-Bezeichnungsrechtes zu einigen Kurskorrekturen genutzt werden soll. Eine vollständige und unveränderte Übernahme des alten Rechtes ist aufgrund einiger Mängel und durch die Forderung nach inhaltlicher Definition vergebener Herkunftsbegriffe (Weinmarktorganisation Vorordnung EG Nr.479 /208) nicht anzustreben. Im Gegensatz zu Maximalforderungen einiger Gruppierungen in der Vergangenheit wollen wir uns bemühen, die Interessen von kleinen Anbietern unterschiedlicher Segmente, den Großvermarktern und dem Informationsbedürfnis der Verbraucher zu versöhnen, hierzu sollen insbesondere lange Übergangsfristen beitragen.

Ein einfaches „Weiterso“ kann es aufgrund der vorliegenden Verordnung nicht geben, hier wird eine klare Produktspezifikation (Abgrenzung Rebsorten, oenologische Verfahren, organoleptische Eigenschaften…) verlangt und das ist auch unsere Meinung.
Eine Bandbreite von Riesling Spätlese trocken bis Merlot Kabinett halbtrocken unter einer geschützten Herkunftsbezeichnung wird und sollte in Zukunft nicht möglich sein, auch wenn im Moment schon die Stimmen lauter werden, die fordern, eine möglichst unveränderte Fassung des geltenden Rechts möglichst geräuschlos anzumelden und dann die inhaltlichen Bedenken der Eu mit politischem Druck „glattzubügeln“.
Ein besonderes Ziel ist es für uns, alle rechtsdefinierten Begriffe, die im Anbaugebiet verwendet werden, mit echten Werten zu hinterlegen und damit unsere Region bezeichnungsrechtlich Zukunftsfest zu machen – eine belastbare Dachmarke zu bilden, mit dem Ziel nach Außen zu verdeutlichen wofür die Mosel steht.
Nicht außer acht gelassen werden darf die Gefahr, daß man sich bei einem nicht tragfähigen und nicht einer Qualitätspyramide entsprechendem System der Gefahr aussetzt von einer großen Zahl Einzelanmeldungen geschützter Ursprungsbezeichnungen bedrängt zu werden und die Region weiter zu destrukturieren.

2. Rebsorten
Die Rebsortenstruktur ist eines der wichtigsten Aushängeschilder einer Weinbauregion. Dieses ist an Mosel, Saar und Ruwer noch mal verstärkt, da sich seit dem 19. Jahrhundert mit nur wenigen Ausnahmen eine Struktur des „Einrebsortenweines“ herausgebildet hat (und diese Rebsorte auch genannt wird, seit den frühen Siebzigern auch auf dem Etikett). Wir wollen zur stärkeren Profilbildung die Anzahl der Rebsorten die unter dem Label Mosel Qualitätswein oder Mosel Prädikatswein vermarktet werden dürfen wieder begrenzen. Das soll aber nicht wie in der Vergangenheit zu einem Anbauverbot einzelner Rebsorten führen, sondern diese nur sukzessive in den Bereich Deutscher Wein (ehem. Tafelwein) verschieben. Auch soll eine sinnvolle Berücksichtigung der verschiedenen Teilregionen vorgenommen werden.
Der Automatismus zugelassene Rebsorte = Zulassung zu allen Bereichen des Prädikatssystems und allen Herkunftsbezeichnungen muss unbedingt durchbrochen werden.

3. Prädikatswein
Wir treten grundsätzlich für die Erhaltung des Prädikatsweines ein. Wir möchten diesen jedoch auf die Sorte Riesling beschränken. Hier sollen auch die gesetzlichen Verschnittmöglichkeiten auf maximal 10% (inklusive Süßreserve) beschränkt werden. Für die anderen Rebsorten sollen zur Erhaltung der Marktfähigkeit eine lange Auslauffrist bis zum Jahrgang 2019 eingeräumt werden. Für die Bezeichnung Kabinett soll eine Alkoholobergrenze geschaffen werden. Vorschlag: maximal 95 g/L Gesamtalkohol.

4. Herkunftsbezeichnungen
Zur Stärkung unserer geschützten Herkunftsbezeichnungen wollen wir die Verbindung von detaillierter Herkunftsangabe und Werthaltigkeit stärken, deshalb sollen im Anbaugebiet Mosel nur noch die Rebsorten Riesling und Spätburgunder „Einzellagenfähig“ sein (mit einer Sonderregelung für die Obermosel).
Für diese Rebsorten soll auch ein Konzept für die Nutzung von Herkunftsbegriffen unterhalb der Einzellagenbezeichnung entwickelt werden.
Für als Prädikatsweine eingeführte Weine anderer Rebsorten soll eine lange Übergangsfrist bis zum Jahrgang 2019 gelten.
Mit dieser Neupositionierung ist zwingen auch eine Abschaffung der Großlagen verbunden, auch hier mit einer Übergangsregelung bis zum Jahrgang 2019. Man kann für dieses Segment an eine Möglichkeit zur Schaffung von gemeinschaftlich genutzten, inhaltlich definierten Dachmarken wie z.B. Michelsberg oder Schwarze Katz denken, natürlich ohne die Nennung von Ortsnamen.
Für das Anbaugebiet Mosel sollen fünf Bereiche definiert werden deren Nennung auf dem Etikett (auch ohne den Zusatz „Bereich“) erlaubt ist: Saar, Ruwer, Obermosel (oder ein anderer zu findender Begriff), Mittelmosel, Terrassenmosel, diesen Unterbereichen dürfen, wie den Einzellagen, höhere Anforderungen abverlangt werden.

5. Sonderbezeichnungen
Zur Straffung des Mosel-Bezeichnungsrechtes wollen wir alle außerhalb der Qualitätswein/Prädikatswein-Struktur liegenden Bezeichnungen sukzessive Abschaffen. Mit Ausnahme des Hochgewächses sind diese nie über unbedeutende Randsegmente hinausgekommen.
Die Bezeichnungen Selektion und Steillage S, sollen so schnell wie möglich auslaufen. Classic bis zum Jahrgang 2015, Hochgewächs bis zum Jahrgang 2019.

6. Geschmacksbezeichnungen
Die vorhandenen Geschmacksbezeichnungen sollen unverändert beibehalten werden. Die mittlerweile beliebte, aber immer missbräuchlicher verwendete Bezeichnung feinherb sollte rechtlich in der Zuckerobergrenze definiert werden.
Vorschlag: Gesamtsäure x 4 und(!) maximal 30 g/L

Herkunftsbezeichnungen Mosel

Für Saar, Ruwer, Mittelmosel, Terrassenmosel

Rebsorte Dt.Wein Qualitätswein Prädikatswein Mosel Bereich Ort Einzellage Verschnitt-sonder-regelung*
Riesling ja ja ja ja ja ja ja ja
Spätburgunder ja ja nein ja ja ja ja ja
Weißburgunder ja ja nein ja ja nein nein ja
Grauburgunder ja ja nein ja ja nein nein ja
Chardonnay ja ja nein ja ja nein nein ja
Müller-Thurgau / Rivaner ja ja nein ja nein nein nein -
Kerner ja Nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text nein nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text -
Dornfelder ja ja nein ja nein nein nein -
Sonstige Rebsorten ja nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text nein nein, Übergangsregelung siehe Text nein -
Verschnitt Weiß, ohne Rebsorte ja ja nein ja nein nein nein -
Verschnitt Rot, ohne Rebsorte ja ja nein ja nein nein nein -
Verschnitt Rosé, ohne Rebsorte ja ja nein ja nein nein nein -

*Verschnittsonderregelung bei Verwendung von Bereichs-, Orts-, Einzellagenangaben maximal 10% inklusive Süßreserve

Für die Obermosel

Rebsorte Dt.Wein Qualitätswein Prädikatswein Mosel Bereich Ort Einzellage Verschnitt-sonder-regelung*
Riesling ja ja ja ja ja ja ja ja
Spätburgunder ja ja nein ja ja ja ja ja
Weißburgunder ja ja nein ja ja ja ja ja
Grauburgunder ja ja nein ja ja ja ja ja
Chardonnay ja ja nein ja ja ja ja ja
Auxerois ja ja nein ja ja ja ja ja
Elbling ja ja Ja, nur Kabinett zur Schaffung einer Leichtweinkategorie ja ja ja ja ja
Müller-Thurgau / Rivaner ja ja nein ja nein nein nein -
Kerner ja nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text nein nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text -
Dornfelder ja ja nein ja nein nein nein -
Sonstige Rebsorten ja nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text nein nein, Übergangsregelung siehe Text nein, Übergangsregelung siehe Text -
Verschnitt Weiß, ohne Rebsorte ja ja nein ja nein nein nein -
Verschnitt Rot, ohne Rebsorte ja ja nein ja nein nein nein -
Verschnitt Rosé, ohne Rebsorte ja ja nein ja nein nein nein -

*Verschnittsonderregelung bei Verwendung von Bereichs-, Orts-, Einzellagenangaben maximal 10% inklusive Süßreserve

17 Kommentare zu “Moselwinzer sehen Chance in EU-Reform

  • Gernot Kollmann

    Wer mehr Detailinfos oder den Originalbrief (z.B. weil sie/er den unterzeichnen möchte!) braucht kann die bei mir anfordern. Fragen unter 0179 5122854.

    Grüße von der Mosel

    Gernot Kollmann

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  • Pingback: Das Moselpapier und die Konsequenzen « Würtz-Wein

  • Werner Elflein

    Offener Brief heißt doch, dass er irgendwie veröffentlicht ist, wo ihn jeder lesen kann. Mich würde auch mal interessieren, wer genau diesen Brief unterzeichnet hat. Bisher ist mir das unklar.

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  • Paul Anton

    Was ich nicht ganz verstehe, ist warum die Obermosel bei den Ortsbezeichnungen einen größeren Spielraum bzgl Rebsorten erhält. Auch die Auswahl der Rebsorten ist nun ja…ein Kerner oder MT ist eher ein Moseltypischer Wein als ein Chardonnay der überall auf der Welt wächst und überall gleich schmeckt.

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  • Gernot Kollmann

    @Paul Anton. Die Obermosel ist ja ein geologisch völlig anderes Anbaugebiet, welches sich besonders gut für die weißen Burgundersorten eignet (Muschelkalk). Daher auch die vorgeschlagene Genehmigung der Einzellagenbezeichnung.

    Chardonnay wird, meiner Meinung nach, von Dir falsch eingeschätzt. Es ist eine Rebsorte die extrem feinfühlig auf Lagenunterschiede reagiert und kein warmes Klima mag – daher viele austauschbare Weine. In geeigneten Standorten eine der interessantesten Rebsorten der Welt – Top-Lagen Burgund, Jura, ….

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  • Jochen Uebel

    Eine Marke genießt mehr Vertrauen als jede gesetzliche Regelung (Zitat: Prof Dieter Hoffmann)
    Bedeutet: Das Weinrecht oder sonstige gesetzliche Regelungen tragen nichts zur Wertschätzung, Profilierung, ….. einer Region bei.

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  • Paul Anton

    Da stimme ich zu das die Obermosel nicht mit dem Rest zu vergleichen ist, wird ja auch durch die Bereiche (die ich für sinnvoll erachte sichtbar gemacht). Auch wenn ich jetzt nicht behaupten würde das die Schieferböden z.b. der Mittelmosel sich nicht weniger gut für Weiß oder Grauburgunder eignen sollten. Meiner Meinung nach sollte die Einzellagen wenn nur für Riesling/PN an MSR und Riesling/Elbling an der Obermosel darstellen, weil sie dies um die “klassischen Sorten” (wobei MT zum teil auch dazu gezählt werden sollte, der aber in anderen Gebieten Deutschland eine größere Rolle) handelt, mit Ausnahme des PN vielleicht, der aber in letzter Zeit definitiv an Bedeutung gerade im oberen Qualitätsbereich gewonnen hat (das sollte vielleicht auch bedacht werden z.b. PN nur mit Einzellage wenn bestimmte Bedigungen erfüllt werden Qualitätszahl, Mostgewicht, nur trocken oder ähnliches). Wobei diese ja eh schon oben in der Grafik angesprochen wird. Wobei ich die Qualitätszahl mehr als unglücklich finde, da diese meiner Meinung nach nicht wirklich objektiv ist. Mir sind beispielsweise Weine bekannt die grade so die 1,5 für die AP Nummer schaffen (was nach dieser Grafik nur ein Gebietswein wäre) diese dann aber bei Präsentationen, Versteigerungen, Bewertungen höchst Werte abgreifen, das finde ich etwas unverhältnismäßig (z.b. Weine für J.J.Prüm neigen ja tendenziell etwas zur Böckserbildung, was nach Richtlinie ein Ablehnungsgrund ist, trotzdem hoch angesehene und teuer bezahlte Weine sind (meiner Meinung auch zu Recht, definitiv unter den besten Restsüßenweinen)). Aber die QZ ist ja ein anderes Thema.
    Nun zum Thema Chardonnay, da magst du recht haben mit das es durchaus Top-Chardonnays gibt, aber ist die Mosel wirklich bekannt für Chardonnays ? Ist das ein Image das wir wollen ? Gerade da der CHardonnay so negativ vorbelastet ist würde ich ihn persönlich weglassen. Und mich eher auf die traditionellen bekannten Rebsorten MT, Kerner, PB, PG, beschränken oder diese zumindest mit CHardonnay gleichsetzten. Auch fehlt meiner Meinung nach der Frühburgunder und der Schwarzriesling (ist ja auch eine Burgundersorte) diese sollten mindestens mit Dornfelder gleichgesetzt werden, wobei mir Dornfelder QW auch nicht wirklich gefällt. Es ist leider so das zuviel schlechter Dornfelder auf dem Markt ist, einfach weil die Nachfrage unverständlicher weise so hoch ist. Da wird ja von süß bis ganz süß alles angeboten. Finde sowas sollte man nicht unterstützen.

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  • Gernot Kollmann

    @jochen uebel. Wenn dem so wäre gäbe es ja keine signifikanten Durchschnittspreisunterschiede zwischen den Regionen(nicht nur bei Erzeugerabfüllungen sondern auch auf den Fassweinmärkten). Die Weinherkunft ist immer eines der wichtigsten Entscheidungskriterien für den Weineinkauf (auch durch viele Hoffmannsche Verbraucherverhaltensstudien nachgewiesen). Auch Euer Betrieb hängt ja in einer gewissen Pfalz-Preisbandbreite fest und steht nicht plötzlich zwischen Mouton und Latour rum.

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  • Armin

    Ich halte das Papier oben für sehr gut und in die richtige Richtung gehend, natürlich kann man sich streiten ob nicht weniger Rebsorten für den Qualitätsweinbereich sinnvoller im Sinne einer Profilschärfung wären. Man schaue dafür mal nach Österreich, hier sind die geschützten Herkunftsbezeichnungen deutlich enger gesteckt worden.

    Die Aussage von Jochen Übel kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, geschützte Herkunftsbezeichnungen werden doch vom Kunden sehr häufig als “Marke” wahrgenommen, ich nenne mal Chianti, Rioja, Chablis, Sancerre … Dazu bleibt es jedem Winzer und jeder Winzervereinigung unbenommen eigene Marken zu etablieren, wenn man glaubt damit erfolgreicher zu sein.

    Zu klären bleibt auch, ob man wirklich so großflächige Regionen bilden will, sicher im Sinne der Großkellereien ist das sinnvoll, aber ist das auch durchführbar? Innerhalb kleinerer Einheiten kann man sich meist leichter auf Qualitätskriterien einigen. Wenn die Obermosel anders ist, warum sie dann via Sonderregelung in das Gebiet Mosel integrieren? Warum nicht eine eigene Herkunftsbezeichnung?

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  • Gernot Kollmann

    @Armin. Ich würde auch gerne noch viel weniger Rebsorten haben, geringere Erträge, stärkere Profile, aber wir befinden uns hier in einem politischen Prozess mit vielen Teilnehmern…

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  • Charlie

    Der Vorschlag ist nicht nur vernünftig, er vermeidet auch Fehler anderer Vorschläge (etwa VDP):
    - auch unberühmte Einzellagen sollen noch aufs Etikett dürfen.
    - Prädikatsweine dürfen auch trocken sein.

    Hoffe ich habe das richtig verstanden. Wenn ja, Bravo Kollmann und Co.!

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