Heute morgen erreichte mich ein offener Brief diverser Moselwinzer mit einer Petition an Minister Hering (SPD). Der Inhalt des Briefes ist hier nachzulesen.Erst im Laufe des Tages ist mir die eigentliche Tragweite dieses Briefes bewußt geworden.
Die bisherige öffentliche Diskussion und Berichterstattung über die EU-Weinmarktreform war bislang beherrscht von Aussagen diverser Funktionäre und Politiker. Die Pressemitteilungen und Artikel gingen alle in die gleiche Richtung. Alleine wenige Blogger und der “Stern” haben anders berichtet. Der Eindruck, der bisher in der Öffentlichkeit entstand war, dass die Weinbaufunktionäre und die zuständigen Politiker unisono für die betroffenen Winzer sprachen. Mit diesem offenen Brief und der Petition ist dies ad acta zu legen. Einige Winzer, gerade die in den Steillagen, sehen sehr wohl die Chance, die diese Reform mit sich bringt. Das sollte nun auch allen klar werden und vor Allem honoriert werden. Alleine dieser Satz in dem Grundsatzpapier der Moselwinzer sollte den Beteiligten zu denken geben:
“Ein einfaches „Weiterso“ kann es aufgrund der vorliegenden Verordnung nicht geben, hier wird eine klare Produktspezifikation (Abgrenzung Rebsorten, oenologische Verfahren, organoleptische Eigenschaften…) verlangt und das ist auch unsere Meinung.”
Wenn ich mir dann dazu die auf Facebook entstandene Diskussion betrachte, dann fühle ich mich in meinem monatelangen Mantra bestätigt. Die EU-Weinmarktreform ist eine Chance, und zwar eine große. Insbesondere auch für die Winzer in Steillagen. Die Konsequenz ist denkbar einfach: Die zuständigen Funktionäre und die verantwortlichen Politiker müssen auf diese Argumente eingehen. Sie anhören und tatsächlich Ernst nehmen. Alles andere wird ihrer Aufgabe nicht gerecht! Hier geht es um die Interessen vieler. Denen der Großvermarkter, aber eben auch um die Interessen der vielen kleinen Erzeuger. Und gerade diesen “kleinen Erzeugern” wird seit Monaten ein Horroszenario vom drohenden Untergang und dem Verlust ihrer Existenz aufgezeigt. Die kleinen Erzeuger, die jetzt an der Mosel diesen Brief verfasst haben. Da passt doch etwas nicht…
Der Vorschlag der Moselwinzer in allen Ehren, allerdings sollte man bei dieser Diskussion auch mal in die Länder schauen, aus denen die Idee der Herkunftsbezeichnung kommt. Die AOC´s und DOC`s etc sind leider auch nicht überall Retter des Weinbaus. Viele AOC´s sind unbekannt, der Konsument kennt die Rebsorten nicht und die Winzer stellen teilweise auf Markenweine um. Warum wird den überall die Pyramide “Ortswein ohne Lage, Spitzenweine mit Lage” gepredigt? Wäre die Schaffung von Herkunftsbezeichnungen wirklich die REttung für den Steillagenweinbau? Ich möchte nicht abstreiten, dass in dieser Eu-Chance eine Chance liegen kann. Man sollte sich aber auch die Probleme der Herkunftsbezeichnungen vor Augen halten. Champagne versteht jeder, aber wird auch in Zukunft jeder Obermosel verstehen? Ich wünshce den Winzern trotz allem viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Ideen.
so isses dirk!
diese reform ist die chance nach 1971 zu positionieren wo deutschland steht und vorallem die traditionellen gebiete zu profilieren.
ich glaube sogar, dass diese reform die einzige möglichkeit bietet die steillagen zu erhalten. dafür braucht es kein pflanzrecht, sondern den mut den weg der veränderung in richtung qualität zu gehen (trollinger)
das gleiche trifft auch auf rheinhessen zu, wer will den die masse auf den zuckerrübenäckern, wenn er/sie klasse vom südhang haben kann.
die qualität hängt hier immer noch vom winzer ab, wenn die leute sich aber nicht nur mit dem marketing sondern auch den weinen und den ideen hinter dem moselpapier beschäftigen, müssen die weine von allein besser werden, wenns verstanden ist!
@dirk: wer hats eigentlich unterzeichnet?
@Daniel. Richtig ist natürlich,das ein Herkunftsystem keine Erfolgsgarantie mit sich bringt. Aber es passt am besten zu unseren Anbaubedingungen – ohne Top-Lagen keine Top-Weine!
Und was sind die Alternativen? – niemand wird ja gezwungen Herkunftsbezeichnungen zu verwenden, nur wenn sie verwendet werden sollten sie sinnvollen Bedingungen unterworfen sein. Die Beliebigkeit der Bedingungen hat ja an der Mosel den Entwertungsprozess ausgelöst.
Hallo!
Das selbe wie im Moselweinpapier predigen die Jungwinzer seit Jahren.
Die aktuelle Änderung der Weinmarktordnung ist eine historische Chance, mit den teilweise unsäglichen Schwächen des 1971er Weingesetztes aufzuräumen.
Was keiner weiss, das Gesetz wurde damals mit heißer Nadel in wenigen Wochen(!) gestrickt, da ansonsten die damalige EG ein Gesetz vorgegeben hätte.
Ich muss den Verband allerdings in Schutz nehmen, die Katastrophen wie Wegfall der Planzrechte und Billigstweine mit Rebsorte und Jahrgang werden von oben (EU) nach unten durchgedrückt; wir haben halt als EU-Mitglied die Rechte in dem Bereich an die EU abgegeben und jetzt macht eben ein Weinbaukommisar aus dem Weinbauland Dänemark die Politik.
Und dazu reden noch Kellereien und Genossenschaften mit, die natürlich andere Meinungen haben.
Da ich und andere Jungwinzer nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr davon ausgehe, dass die von uns und auch von Ihnen beabsichtige Regelung gesetzlich umgesetzt wird, sind wir auf der Suche nach Alternativen.
Wir prüfen gerade, ob eine
Branchenorganisation Sinn macht, die eben diese Qualitätspyramide umsetzt
(“VDP für jeden”; also Organisation, die vergleichbar wie in Frankreich die
Regelungen vorgibt, der jeder freiwillig beitreten kann). Ist ein Betrieb Mitglied, hält er sich an die Regeln. Gleichzeitig kann man gemeinsam arbeiten, werben, sich ergänzen und fortbilden.
Kann mit einer einen Link zur Facebook-Diskussion schicken?
Grüße von der Mosel
Christian
PS: Ich habe mal versucht, mich an eine Regelung aus Brüssel zu erinnern, die auch positiv für den deutschen Weinbau war, kann wirklich keine finden. Kennt einer was Gutes aus Brüssel, würde mich erhlich interessieren? Die lächerliche Förderung haben wir in Dutschland vorher mehrfach an die EU überwiesen.
auch wenn einige Leute nun AUA schreien, alle je von Deutschland bzw. EU gemachten Verordnungen sind jeweils auf anraten der weinlobby, Winzerverband etc…umgesetzt worden.
Das angestrebte Papier halte ich A) nicht für Durchsetzungsfähig, B) wird es die Probleme nicht lösen…..es ist wie immer. der Kunde entscheidet. Er ist nicht bereit viel Geld für eine entsprechende Qualität zu zahlen der Lebensmittelskandale der Vergangenheit und die, die noch kommen werden, zeigen dies nur…. allzu deutlich wenn ich sehe, wenn Leute im LEH Kistenweise den Wein im Einkaufswagen rauskarren und das obwohl sie in einer Weinbauregion leben, die Produzenten direkt vor ort, naja warum soll denn das papier helfen und wem?
Ausserdem den Kunden von heute ist es egal ob da und was da drauf steht, er durchschnittskunbde hat weder eine ahnung wie genau wein angebaut noch was eine lage, qqualitätsbezeichnung etc…er entscheidet im LEH, nach aussen der flasche des etiketts und daheim, ob ihm der wein schmeckt.
fertig.
Ja, so ist es, der Artikel gefällt mir! Ich hab mir dazu auch schon (sinnbildlich) eine blutige Nase geholt, aber ich finde die Reform prinzipiell sehr richtig. Ich weiß, dass die AOC- und DOC-Bestimmungen auch eine Menge Unfrieden geschaffen haben, aber ich denke, dass man um klar definierte Ursprungs- und Qualitätsbezeichnungen dieser Art nicht herumkommt. Der Steillagen-Weinbau ist im Übrigen eher in die Rubrik “Erhaltung der Kulturlandschaft” einzuordnen als in knallharte ökonomische Wettbewerbsstrukturen. Luxusprodukte werden damit natürlich überleben können, weil die Verbraucher in dem Bereich bereit sind, die Preise zu zahlen. Für alle anderen würde ich vorschlagen, dass sie erst mal mit dem Heulen aufhören, dann bestimmte ökologische Standards einhalten (ja, schimpft mich nur aus) und schließlich Fördergelder aus dem Kulturfonds beantragen.
@rc. Dein Ansatz ist natürlich sehr kulturpessimistisch. Es gibt doch auch Regionen, die Ihr Konzept durbringen und deutliche höhere Durschnittspreise erwirtschaften. Für die gilt auf jeden Fall, gehen die Preise nicht hoch verschwinden die Steillagen – so einfach ist das. Und das Bezeichnungsrecht muss dafür sorgen, dass der Kunde die Steillagen auch erkennen kann.
Ein Bezeichnungsrecht für Steillagen? Dann fängt die kleinkarierte Diskussion an, ab wieviel Grad Neigung ein Hang eine Steillage ist. Und die Lobbyisten der Großkellereien werden ordentlich mitmischen. Und wie ich die deutsche Gesetzgebung einschätze, wird das Ergebnis lauten: jeder Ort, an dem Reben stehen, darf sich Steillage nennen.
Ich bin der Meinung, dass die Diskussion auf ein viel breiteres Fundament gestellt werden muss. Dazu gehört auch, dass Kritiker endlich begreifen, dass etwa die Rieslinge aus den Steillagen von Mosel, Saar und Ruwer nicht die frühreifen Blender von irgendwelchen Kartoffeläckern sind, die zum frühen Zeitpunkt ihrer Verkostung ach so fruchtig-lecker schmecken. Auf diese Weise wurden in den letzten Jahren immer wieder die Leistungen der Steillagenwinzer zugunsten der Schwemmlandweinbauern relativiert und Qualitätsmaßstäbe verschoben. Dieser Unsinn muss endlich ein Ende haben.
Bezeichnungs- und verbands- (und damit kaninchenzüchtervereins-) rechtlich lässt sich das Problem sicher nicht lösen. Gernot, du verweist auf Konzepte anderer Regionen. Siehst du denn an der Mosel die Möglichkeit, sich auf ein Konzept (das auch diesen Namen verdient) zu einigen? Leider muss ich in Gesprächen mit deutschen Winzern immer wieder feststellen, dass nur bis zum eigenen Betriebshorizont, aber nicht darüber hinaus, gedacht wird. Es sind nur einzelne, zersplitterte Gruppen, die globaler denken. Unterm Strich ist das aber zu wenig.
Das größte Problem in Deutschland sehe ich darin, dass doch keum eine Region wirklich ein Leitbild und eine Leitrebsorte hat, die sich als “Appellation” eignen würde. Das klappt vielleicht noch an Ahr und Mosel, wobei es da vielleicht schon schwierig wird, mit dem Trend zu Weiß- und Spätburgunder an der Mosel.
Bei einer Appellation muss man sich nämlich auf einen Stil, eine Typizität einigen, ob das in Deutschland machbar ist? Ich fürchte nein. Die Österreicher, bzw. noch genauer die Weinviertler hatten es da mit dem Grünen Veltliner einfacher, da war allen klar welche Rebsorte es nur sein kann.
Aber vielleicht heißt vom Weinviertel lernen siegen lernen. Ich sehe drei Regionen wo eine Deutsche Appellation klappen könnte.
1. Die Nahe, es gibt wahrscheinlich keine Region die so große Probleme hat, sprich der Leidensdruck ist groß genug etwas neues zu wagen und damit auch ein wenig ähnlich zum Weinviertel ist wie die Nahe, dazu ist die Region klein genug, dass man sich vielleicht untereinander einigen könnte. Nur, was nicht einfach wird ist den Typus Wein zu definieren der die Appellation bestimmen soll. Tendenziell braucht eine Appellation einen Basiswein und eine Reserve-Qualität. Soll es der Riesling sein?
Zwei andere Regionen sind vielleicht noch idealer die Saar und die Ruwer. Diese beiden Regionen sind relativ klein und eng umgrenzt, hier könnte auch nach der Umstellung von MSR auf nur noch Mosel ein Interesse da sein, wieder einen eigenen Namen zu bekommen. Und mit dem Riesling ist ein klarer Typus da, der sich für beide Weintypen eignet.
Ein Riesling DAK Saar = leichter, dezent restsüßer Kabinett-Typus, der aus genau benannten Steillagen stammen muss und und ein Riesling Reserve DAK (Deutsche Appellation, kontrolliert) = GG-Typus, wieder aus bestimmten eng umgrenzten Steillagen, aus Reben aus bestimmtem Alter, mengenbegrenzt, das hätte etwas.
nur ein kurzer Kommentar aufgrund meiner heutigen Erfahrung in der recht jungen AOC Pic Saint Loup, Languedoc:
wie Daniel schon erwähnt hat, ist die AOC-Regelung noch lange nicht die Rettung des Weinbaus in einer bestimmten Region UND auch keine Garantie für bessere Entlohung.
Im Gegenteil: es gibt mehr wie genug Beispiele, die beweisen, daß auch ein Tafelwein für mehr Geld verkauft wird als die Weine, die den AOC-Bestimmungen entsprechen. AOC oder nicht – das ist den Winzern (die ihr Metier ernst nehmen) ziemlich gleichgültig, sie wollen ihren Wein machen und wenn es dem Kunden schmeckt, dann ist die Frage nach einer Appelation mehr wie nebensächlich.
Wer kann sich all die Regelungen für die zig Appelationen merken? Warum und wie können Konsumenten einen Wein als “hochwertiger” erkennen, nur weil er eine bestimmte Herkunftsbezeichnung hat?
Einen Wein als Tafelwein zu verkaufen, weil er nicht den QBA/AOC bestimmungen entspricht, muß sicher auch kommuniziert werden.. aber es funktioniert.
Änderungen im Bezeichnungsrecht werden herzlich wenig Einfluß auf die Wertschätzung der Weine bei den Konsumenten haben. Da beißt sich die Katz in den Schwanz: bring den Menschen bei, was eine Steillage ist, warum sie hier Weine von höherer (??) Qualität erhalten, …
und wenn´s funktioniert, sind die Winzer gerne bereit, weiterhin hart im Hang zu arbeiten?
Der Erhalt der Weinberge in Steilstlagen (nicht nur an der Mosel) hat meiner Meinung nach, nicht sehr viel mit der aktuellen EU-VO zu tun:
die Qualität der erzeugten Weine wird entscheiden,
und damit über den Erhalt dieser Rebflächen, der Kulturlandschaft
@werner. Ja, das sind noch dicke Bretter. Die Lagenabgrenzung wird in dieser Bezeichnungsrechtsveränderung noch nicht befriedigend lösbar sein. Das ist ein politisches Projekt für die nächsten 10 Jahre.
@Armin. Ich strebe gar kein Profilwein-DAK-Modell für die Mosel an. Wir haben ja ein gewachsenes Einzellagensystem, dieses gilt es nur wieder mit Wert und Inhalt zu füllen, so dass es nicht nur für die 10% stärksten Betriebe nutzbar ist, sondern zu einer gewissen Preisstabilisierung für alle Steillagenbetriebe führt.
@st. Klar, die Qualität ist natürlich ein entscheidendes Thema für den Betriebserfolg des Einzelnen. Trotzdem wirken natürlich Bezeichnungssysteme (vor allem bei hoher Differenzierung) – der durchschnittliche Tafelwein ist auch bei Euch billiger als der durschnittliche AOC Pic Saint Loup. Bei uns geht es aber auch weitergehend um die Differenzierung in einer Region. Ein bestimmter Moseltypus ist eben ausschließich nur in der Schiefersteillage (mit einigen ganz kleinen Ausnahmen z.B. Wiltinger Schlangengraben, fast flach aber sehr feiner Schiefer) zu erreichen. Das ist wie in Burgund – Grand Cru Qualitäten sind in Village-Lagen nicht zu erreichen Trotzdem ist natürlich eine Village eines Top-Erzeugers manchmal besser als ein etwas einfacher Grand Cru. Setzt aber das System nicht ausser Kraft.
@Gernot
Aber in Deinem Modell brauchst Du für die Regionsweine und die Ortsweine schon ein Profil, sonst kannst Du es gleich lassen diese Kategorien einzuführen. Warum soll ein Kunde einen Piesporter kaufen, wenn er keine Ahnung hat was er da bekommt, Riesling oder Weißburgunder, trocken oder süß? Je klarer die Kommunikation desto leichter wird sie verstanden, alles andere hilft Euch im Handel nicht. Man schaue sich mal die Classic-Bezeichnung an, kein Mensch kann damit etwas anfangen.
@Armin. Bin im Grunde Deiner Meinung. Am liebsten Piesporter auch nur Riesling oder Spätburgunder. Wird aber wohl so nicht durchkommen.
Zur Abgrenzung der Restsüße macht der VDP ja einen sinnvollen Vorschlag. Mit Prädikat frucht- bis edelsüß ohne trocken bis feinherb.
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