Aufgrund der im Sommer in Kraft tretenden neuen EU Weinmarktverordnung hat der Bundestag nunmehr die neuen Weinbezeichnungen beschlossen. Hier der offizielle Wortlaut: “Der Begriff Qualitätswein umfasst künftig die Weine bestimmter Anbaugebiete, die als “geschützte Ursprungsbezeichnung” charakterisiert sind. Als Landweine gelten Weine, die aufgrund der Eintragung in das EU-Gemeinschaftsregister rechtlich geschützte Weine mit “geschützter geografischer Angabe” sind. Der Begriff “Tafelwein mit geografischer Angabe” wird durch den Begriff “Landwein” ersetzt.” Das wäre dann die reltiv einfach gehaltene Umschreibung für das, was dann an Detailarbeit demnächst auf die zuständigen Behörden zukommt. Wer es ganz genau wissen will und viel Zeit zum Lesen hat, der kann sich alle Änderungen im Detail hier und hier anschauen. Damit ist die Reform hier in Deutschland angekommen. Mal sehen, was daraus wird…
Gut und schön – oder doch nicht? Was sind denn konkret die Veränderungen, die der Verbraucher (unterstellen wir dabei mal den kritischen und nicht den Bild lesenden) “bemerken” wird?
@Werner
Die sind zunächst einmal nicht ganz so offensichtlich. Theoretisch kaum wahrnehmbar. Es müssen jetzt ersteinmal die ganzen schützenswürdigen Herkunftsbezeichnungen “eingesammelt” werden… Das wird wahrscheinlich in heftiges weinbaupolitisches Geschachere…
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