Die Antwort der GEZ

Beim gestrigen Ärgernis der Woche von unserem Dr. Motz ging es ja um die GEZ. Keine 24 Stunden später erreicht uns eine Mail der Gebühreneinzugszentrale. Die wollen wir unseren Lesern natürlich nicht vorenthalten.

Ich finde es übrigens ziemlich genial, dass es überhaupt solche Reaktionen gibt. Hut ab vor der GEZ, das hätte ich nicht gedacht. Denen könnte ja zioemlich egal sein, was ein Dr. Motz auf einem Weinblog so von sich gibt… Hier nun die E-Mail:

1. Die Telefonnummern der GEZ auf den Anschreiben und im Internetauftritt sind unsere Servcice-Rufnummern, die eigens für die Teilnehmerbetreuung
eingerichtet wurden. Diese Nummern (mit der Vorwahl 018 5) ermöglichen den Rundfunkteilnehmern Telefonate zu einem sehr günstigen Tarif von nur 6,5
Cent pro Minute aus den deutschen Festnetzen. Diese Rufnummern wurden bisher ausschließlich vom Netzanbieter Kabel Deutschland für dessen Kunden nicht frei geschaltet. Die Kunden von Kabel
Deutschland erhalten tatsächlich die Ansage, die Nummern seien nicht vergeben. Wir sind seit Umstellung der Service-Nummern in engem Kontakt mit den Verantwortlichen von Kabel Deutschland, konnten aber leider bisher keine Einigung erzielen.

2. Die Gebührenpflicht für Ehegatten wird im § 5  Abs. 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags geregelt. Demnach gilt die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten. Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben (z. B. schulpflichtige Kinder) und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz / Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. In einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für seine Rundfunkgeräte bezahlen muss. Für die gemeinschaftlich genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im gemeinsamen Wohnzimmer) sind zwar beide Rundfunkteilnehmer, es genügt jedoch, wenn einer der beiden Partner diese Geräte anmeldet und dafür Gebühren zahlt. Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer bei der GEZ gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und das Radio in seinem privat
genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z. B. im Arbeitszimmer) oder im Auto selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.

Derzeit gelten andere Regelungen für nicht-ehelliche Lebensgemeinschaften in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hamburg. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße aus Köln,
Nicole Hurst
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Gebühreneinzugszentrale • Freimersdorfer Weg 6 • 50829 Köln
Tel: 0221 5061-2185 • FAX: 0221 5061-81-2185 • E-Mail: nicole.hurst@gez.de
VR-Vorsitzender: Hans W. Färber • Geschäftsführer: Hans Buchholz

2 Kommentare »

  1. Dr. Motz August 19, 2010 00:35

    Da habe ich also einfach nur Pech gehabt: Ich wohne im falschen Bundesland und bin beim falschen Telefonnetz-Anbieter. Das kann ja passieren.
    PS: Auf meine Mail an die GEZ habe ich bislang leider noch keine Antwort erhalten.

  2. Gilli Vanilli August 26, 2010 09:18

    ick zahl keine GEZ – hab ja auch nix ;-) ))
    meine freundin ist im besitz von tv und radio und darum müssen wir leider zahlen

    frechheit ist die neue haushaltsabgabge die bald kommt
    dann müssen auch leute zahlen die tatsächlich KEINEN tv und sowas haben
    sowas gibts wirklich noch auch wenn man es schwer glauben kann

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