Manchmal muss man sich schon wundern mit welch merkwürdiger Selbstverständlichkeit Leute Tische in Top Restaurants reservieren um dann kurz vorher mal eben schnell abzusagen oder einfach gar nicht zu kommen. Kein Wunder, dass einige Restaurantbesitzer mittlerweile umdenken.Die Wertschätzung für kulinarische Höchstleistungen ist in unserem Land dem Anschein nach nicht wirklich ausgeprägt. Die nachfolgende Geschichte zeigt warum:
WAS SIE SICHER SCHON IMMER üBER WEIHNACHTEN IN DER STERNEGASTRONOMIE WISSEN WOLLTEN
Von Drei Sterne Koch Christian Bau
… was Sie sicher schon immer über Weihnachten in der Gastronomie wissen wollten….(oder – warum die Branche ein “Nachwuchsproblem” hat – und die Restaurants Stornogebühren brauchen)
So zugetragen hat es sich gestern, am 2. Weihnachtsfeiertag 09, in einem kleinen (3***) Restaurant in Deutschland:
-zu den Fakten:
das kleine Restaurant fasst in der optimalen Maximalbelegung 10 Tische / 32 Gäste pro Service.
Ausser dem Chef in der Küche und seiner Frau im Service arbeiten weitere 13 ausgelernte Fachkräfte, sowie 3 Reinigungskräfte ausschließlich für dieses Etablissement. 18 Mitarbeiter auf 32 Gäste.
Tage, nein Wochen im voraus, ist sowohl der Mittagstisch, als auch der Abendservice ausgebucht… die Waren (mit Feiertagszuschlag) eingekauft – das Haus dekoriert….
Die Köche arbeiten seit 7.00h in der Früh – der Service seit 8.45h… an Vorbereitungen für die Weihnachtsgäste…(by the way: ohne Mittagspause, da die letzten Gäste um 18.00h erst aufstanden….)
Das gesamte Team (darunter Familienväter, Mütter, Großmütter ect.) möchten ihr ganzes Tun im Sinne der Gastlichkeit, aber auch aus voller Überzeugung zu “ihrem” Traumberuf in der Gastronomie- / Hotelerie einsetzen.
Leider bleiben an diesem 2.Weihnachtstag einige Tische frei….Warum ? Der Chef & die Chefin sind ratlos, aber auch verzweifelt….!
Um 11.00h klingelte zum ersten Mal das Telefon – 3 Personen müssen zum Mittag absagen weil es der Oma nicht gut geht…. Um 11.45h wird eine eMail ankommen – Inhalt: eine Stornierung “aus persönlichen Gründen” (2 Personen), auch zum Mittagessen….
Ein 5-Personen-Tisch kommt nur zu viert, ein weiterer 5er-Tisch mit zwei kleinen Kindern (natürlich nicht vorher angemeldet !) – Kinder? stets herzlich Willkommen bei der Chefin (da selber junge Mami…) Kinderessen – kein Problem: von Spaghetti bis Schnitzel gibt’s alles….
Zum Abendservice wird ebenso ein Tisch (2 Personen / storniert um 17.45h) wegen kurzfristiger Übelkeit freibleiben, sowie nochmals ein 4er-Tisch nur mit der Hälfte der Gäste kommen (“….da die andere Hälfte unterwegs verloren”).
Den Rest dieser kurzweiligen, aber leider gar nicht amüsanten Geschichte lesen Sie hier.
Wir bedanken uns bei www.gourmet-report.de für die Veröffentlichung dieses Lehrstücks!!!
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Wuertz, Daniel Ebneter erwähnt. Daniel Ebneter sagte: Bitte lesen, bevor Ihr das nächste Mal einem Restaurant absagt. RT @Wuertz: Die Leiden der Sternegastronomie http://bit.ly/5dN8LA [...]
Zitat: „insgesamt 8 Personen tranken keinerlei Alkohol (dafür aber Mineralwasser )“ Frage: muss man in der Sternengastronomie Alkohol trinken um ein anständiger Gast zu sein?
hallo pasta!
sicherlich muss man keinen Alkohol trinken um ein anständiger gast zu sein in der Sternegastronomie – aber mit wein oder champus zum apero oder dem digestif wird natürlich geld verdient in dieser art von gastronomie, da ja der aufwand und der produktansatz in einem missverhältniss zum aufgerufenen menüpreis steht.
grüße jens
Sternegastronomie hin oder her – grundsätzlich gilt:
Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, auch Bewirtungsverträge!
Ob jetzt ein Restaurant dies in seine AGB schreibt oder nicht – der Gast, der reserviert und entweder gar nicht erscheint oder so kurzfristig absagt, dass es dem Gastwirt unmöglich ist, den Tisch anderweitig wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen, sprich anderen Gästen anzubieten, macht sich schadensersatzpflichtig. Meistens jedenfalls.
In der Eckkneipe wird eine Tischreservierung oftmals lediglich als reine Gefälligkeit ohne Bindungswillen zu verstehen sein. In obigem Falle wird wohl kaum von einer bloßen Gefälligkeit bei der Reservierung auszugehen sein.
Bei größeren Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern für Firmen könnte eine Stornierung für den Wirt einen ganz erheblichen Schaden bedeuten. Eine schriftliche Fixierung kann daher gerade bei großen und aufwendigen Veranstaltungen sinnvoll sein, wobei eine Auftragsbestätigung ja auch für den Gast / die Firma eine Sicherheit darstellt, falls anders herum der Wirt seine Vertragspflichten nicht erfüllt.
Leider erwarten manche Gäste heute die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung als Dienstleistung. „Ich hab’s mir anders überlegt“. Immer schön unverbindlich bleiben.
Komisch nur, dass alle Welt die Servicewüste Deutschland beklagt, von den „wüsten Gästen“ aber kaum jemand spricht…